Umsatzerlöse resultieren aus den Verkäufen von frischen Bambussprossen (Wintersprossen, Frühlingssprossen und getrocknete Sprossen), verarbeiteten Bambussprossen und Bambusstämmen. Wir verzeichnen bei Bambusprodukten relativ stabile Preise mit steigender Tendenz. Insbesondere bei Bambusstämmen waren in den letzten zehn Jahren deutliche Preissteigerungen zu beobachten. In der Regel liegen die Preisschwankungen im Jahresvergleich unter 10%. Die Preise können von Region zu Region aufgrund der lokalen Angebots- und Nachfragedynamik variieren und werden von der Qualität der Bambussprossen und Bambusstämme bestimmt. Weitere preisbeeinflussende Faktoren sind Quantität, Kundenbeziehungen, Zahlungsbedingungen sowie das Potential des Marktsegments des Kunden.
Ein Großteil unserer Verkäufe erfolgt mittels kleinerer Transaktionen. Mit einigen größeren Abnehmern, wie Shaowu Zhongzhu Pulp and Paper und unseren japanischen Exportkunden, bestehen langfristige Lieferverträge inklusive Kreditbedingungen.
Unser Umsatz unterliegt zyklischen Schwankungen, da Wintersprossen, Frühlingssprossen und Bambusstämme zu unterschiedlichen Jahreszeiten geerntet werden. Wechselkursänderungen zwischen der operativen Währung RMB (Renminbi), in der mit Ausnahme der Exporte nach Japan sämtliche Geschäfte erfolgen, und der Berichtswährung EUR wirken sich ebenfalls auf den Umsatz aus.
Die Umsatzkosten sind der dominierende Kostenblock in der GuV. Diese werden maßgeblich durch Abschreibungen, Kosten für die Ernte sowie Weiterverarbeitungskosten bestimmt. Mit Ausnahme der über die Pachtdauer fixen Abschreibungen handelt es sich hier weitgehend um variable Kosten, die mit Ausdehnung des Geschäftsvolumens entsprechend steigen.
Die Bewertung biologischer Vermögenswerte erfolgt nach den Vorschriften der "International Accounting Standards" (IAS 41). Wir bewerten die nicht erntereifen Plantagen zu Kultivierungskosten und die erntereifen Plantagen mittels der Berechnung des Kapitalwertes (Net Present Value Rechnung, NPV). Die in der Kalkulation des NPV angesetzten Annahmen beruhen auf historischen Daten und verfügbaren Marktinformationen. Ein Zuwachs oder Rückgang der anfänglichen Bewertung der biologischen Vermögenswerte zum Fair Value abzüglich der geschätzten Verkaufskosten wird in der GuV ausgewiesen.
Die Pachtverträge wirken sich in der Gewinn- und Verlustrechnung sowohl in den Herstellungskosten als auch im Finanzeinkommen aus. Die Kalkulation der in den Herstellungskosten verbuchten Abschreibungen erfolgt unter der Annahme jährlicher Pachtzahlungen. Da sich durch einmalige Vorauszahlungen für die gesamte Pachtdauer der Gesamtbetrag der Zahlungen reduziert, realisieren wir erhebliche Einsparungen. Diese werden als Zinserträge des Fair Value langfristiger Vermögenswerte in der Position Finanzeinkommen erfasst. Der zur Berechnung der Gesamtersparnis angewandte interne Zinsfuß von 17% leitet sich aus dem Vergleich vormals geschlossener Pachtverträge (jährliche Pachtzahlungen) mit den zuletzt vereinbarten Pachtverträgen (einmalige Vorauszahlungen) ab. Da nun sämtliche Pachtverträge Einmalzahlungen für die gesamte Pachtperiode vorsehen, ist die Gesamtersparnis beträchtlich.
Die chinesischen Steuerrichtlinien sehen eine Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Unternehmen vor, die Bambusstämme und unverarbeitete Agrarprodukte veräußern. Daher entrichten die operativen Tochtergesellschaften des Konzerns lediglich Steuern auf die Gewinne aus den Verkäufen der weiterverarbeiteten Produkte, nicht jedoch auf die frischen Bambussprossen und die Stämme.
Wir kalkulieren latente Steuern auf Gewinne durch die Neubewertung der biologischen Vermögenswerte mit dem höchst möglichen Steuersatz von 25%. Die kalkulierten latenten Steuern haben weder Einfluss auf den Cash Flow noch auf den effektiv zu entrichtenden Steuerbetrag, die Berechnung muss aber gemäß der Richtlinien der IAS 41 durchgeführt werden.
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